FFG wird nicht novelliert - VDFK stellt 18 Fragen an die BKM

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Nachdem der Prozess zur Novellierung des Filmfördergesetzes (FFG) bereits weit fortgeschritten war, hat ihn die Beauftragte für Kultur und Medien (BKM) mit Verweis auf Corona nun verschoben. Stattdessen soll das bestehende Gesetz mit minimalen Korrekturen bestehen bleiben. Wegen der Bundestagswahl hieße das: Erst 2024 kann ein novelliertes Gesetz in Kraft treten.

In Antwort darauf hat der Verband der deutschen Filmkritik VDFK zusammen mit sechs weiteren Verbänden und Initiativen achtzehn dringende Fragen formuliert und in einer Pressemitteilung vom 18.08.2020 an die BKM gerichtet.

Der BFFV schließt sich diesen Fragen an und verweist dafür auf die Pressemitteilung des VDFK. Einige der Fragen werden hier auszugsweise aufgeführt.

1. Wie ist die BKM zu der Auffassung gekommen, dass in unsicheren Zeiten ein veraltetes FFG die Filmbranche für die Zukunft besser rüstet als ein im Zeichen der Unsicherheit novelliertes?

2. Warum glaubt die BKM, dass in zwei Jahren verlässliche Grundlagen für eine Prognose zur Entwicklung des Kinomarkts bestehen? Fürchtet die BKM nicht, dass ein Großteil der Akteure dann bereits zum Opfer der Krise geworden ist?

5. Warum überwiegen bei den Förderentscheidungen wirtschaftliche Kriterien, obwohl in §1 des FFG die “kreativ-künstlerische Qualität des deutschen Films als Voraussetzung für seinen Erfolg im Inland und im Ausland” gemacht wird?

7. Warum vertraut die BKM in ihrer künstlerischen Drehbuch- und Produktionsförderung einer intransparenten Vorselektion?

11. Hat die BKM in Erwägung gezogen, dass das Haupthindernis für ökologische Nachhaltigkeit im sogenannten “Fördertourismus” liegen könnte? Hat die BKM vor, Zahlen hierzu zu erheben?
Inwiefern wird bei dem neuerdings verpflichtenden CO2-Rechner künftig ausgewiesen, welcher Anteil des Kohlendioxid-Ausstoßes durch „Fördertourismus“ entsteht?

16. Wäre nicht jetzt der geeignete Zeitpunkt, die Besucherschwellen in der Referenzförderung abzuschaffen?