Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 16. Mai die Klage des Streaming-Dienstes Netflix gegen Einzahlungen in die deutsche Filmförderung als unzulässig abgewiesen. Damit ist der Anbieter auch weiterhin zur Zahlung von Förderbeiträgen an die die deutsche Filmförderanstalt (FFA) verpflichtet. Netflix hatte argumentiert, die Neuordnung verstoße gegen den freien Dienstleistungsverkehr, die Niederlassungsfreiheit sowie die Beihilfe- und Steuerbestimmungen der EU.
Nach EuGH habe der Streamingdienst jedoch nicht dargelegt, dass er durch die Abgabe wesentlich beeinträchtigt worden und individuell betroffen sei, womit die Zulässigkeitskriterien der Klage nicht erfüllt seien. Netflix könne jedoch die konkreten Durchführungsmaßnahmen - wie Abgabebescheide - vor nationalen Gerichten anfechten.
- Sven Angene
- Film aktuell
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